Bilanzfälschung durch Gründung von Bad Banks

Ein Leserbrief an die Badische Zeitung bringt mein Unverständnis über die Pläne zur Gründung von Bad Banks auf den Punkt: Laut Handelsgesetzbuch sind Kaufleute verpflichtet, die Lage des Vermögens durch ordnungsgemäße Buchführung ersichtlich zu machen, schreibt Werner Schäffner aus Staufen. Er habe im Unterricht nichts davon gehört, dass man „giftigen Finanzschrott“ einfach ohne Gegenbuchung aus der Bilanz herausnehmen und an eine „Bad Bank“ übertragen könne. „Damals hatte man das noch Bilanzfälschung genannt“, schreibt Schäffner und nennt als einzigen ehrlichen Ausweg die Insolvenz.

4 Gedanken zu „Bilanzfälschung durch Gründung von Bad Banks“

  1. Nicht dass ich Bad-Banks loben möchte, aber sie funktionieren anders als im Artikel beschrieben. Die Bank verkauft ihre derzeit nicht handelbaren „Wert“papiere an die sog. Bad-Bank. Aber zu welchem Preis? Dort liegt das Kernproblem. Ein Marktpreis existiert nicht wegen Unhandelbarkeit der Papiere, der Anschaffungspreis ist unrealistisch. Der Bank nützt dieses Konstrukt Bad-Bank nur, wenn diese die giftigen Wertpapiere nahezu zum ursprünglichen Anschaffungspreis kauft. Dann wird Gift in echtes Geld verwandelt. Woher nimmt die Bad-Bank das Geld für den Kauf? Vom Steuerzahler. Was macht die Bad-Bank mit den giftigen Papieren? Entsorgen oder nach Jahren weiter verkaufen. Aber zu welchem Preis? Derzeit unbekannt.

    1. Danke für Ihren Beitrag – wieder etwas dazu gelernt.

      Gleichzeitig stellen sich mir neue Fragen:

      Wird man jemals erfahren, zu welchem Kurs die schlechten Papiere vom Staat = Steuerzahler aufgekauft werden?

      Wer kauft den Privatanlegern solche Papiere ab – oder anders gefragt – warum wird der Grundsatz „wer sich verzockt, hat Pech gehabt“ ausgerechnet für die Banken außer Kraft gesetzt?

  2. Nicht dass ich Bad-Banks loben möchte, aber sie funktionieren anders als im Artikel beschrieben. Die Bank verkauft ihre derzeit nicht handelbaren „Wert“papiere an die sog. Bad-Bank. Aber zu welchem Preis? Dort liegt das Kernproblem. Ein Marktpreis existiert nicht wegen Unhandelbarkeit der Papiere, der Anschaffungspreis ist unrealistisch. Der Bank nützt dieses Konstrukt Bad-Bank nur, wenn diese die giftigen Wertpapiere nahezu zum ursprünglichen Anschaffungspreis kauft. Dann wird Gift in echtes Geld verwandelt. Woher nimmt die Bad-Bank das Geld für den Kauf? Vom Steuerzahler. Was macht die Bad-Bank mit den giftigen Papieren? Entsorgen oder nach Jahren weiter verkaufen. Aber zu welchem Preis? Derzeit unbekannt.

    1. Danke für Ihren Beitrag – wieder etwas dazu gelernt.

      Gleichzeitig stellen sich mir neue Fragen:

      Wird man jemals erfahren, zu welchem Kurs die schlechten Papiere vom Staat = Steuerzahler aufgekauft werden?

      Wer kauft den Privatanlegern solche Papiere ab – oder anders gefragt – warum wird der Grundsatz „wer sich verzockt, hat Pech gehabt“ ausgerechnet für die Banken außer Kraft gesetzt?

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