Bilanzfälschung durch Gründung von Bad Banks

Ein Leserbrief an die Badische Zeitung bringt mein Unverständnis über die Pläne zur Gründung von Bad Banks auf den Punkt: Laut Handelsgesetzbuch sind Kaufleute verpflichtet, die Lage des Vermögens durch ordnungsgemäße Buchführung ersichtlich zu machen, schreibt Werner Schäffner aus Staufen. Er habe im Unterricht nichts davon gehört, dass man „giftigen Finanzschrott“ einfach ohne Gegenbuchung aus der Bilanz herausnehmen und an eine „Bad Bank“ übertragen könne. „Damals hatte man das noch Bilanzfälschung genannt“, schreibt Schäffner und nennt als einzigen ehrlichen Ausweg die Insolvenz.